Was Antragsteller wissen müssen


An welche Voraussetzungen ist eine Förderung gebunden?

Die Stiftung vergibt ihre Mittel zur Förderung wissenschaftlicher Arbeiten an wissenschaftliche Einrichtungen, nicht direkt an Personen. Sie fördert nur zweckgebunden und achtet darauf, dass die Mittel zusätzlich verwendet werden – also nicht den Grundetat einer Institution entlasten und damit den eigentlichen Unterhaltsträger der geförderten Einrichtung wie zum Beispiel den Staat.
Die Mittel dürfen nicht zur Deckung von Etatlücken herangezogen werden oder andere Geldgeber veranlassen, ihre Zuwendungen entsprechend zu kürzen. Entsprechend finanziert die Stiftung keine Vorhaben, deren Zielsetzung und Mittelbedarf nicht genau festliegen. Sie stellt auch nicht anderen Forschung fördernden Einrichtungen Mittel für deren allgemeine Förderarbeit zur Verfügung.
Die von der Stiftung bewilligten Mittel sind weder an Haushaltsjahre gebunden noch verfallen sie am Schluss eines Kalenderjahres. Allerdings können sie nur in Ausnahmefällen über die Dauer von fünf Jahren hinausgewährt werden.

Auf welcher Grundlage wird über einen Antrag entschieden?

Die Eugen-Otto-Butz-Stiftung bittet vor einer Entscheidung in der Regel mehrere externe Fachleute um Gutachten. Wichtige Bewertungskriterien sind der erwartet Beitrag zur wissenschaftlichen Entwicklung, die Schlüssigkeit des Antrags, die persönliche Qualifikation der Projektbeteiligten und die Angemessenheit des Aufwands. Die Stiftung wahrt hinsichtlich der Begutachtung strikte Vertraulichkeit.

Was erwartet die Stiftung während einer Förderung?

Mit Annahme der bewilligten Mittel erkennen Sie die Bewilligungsgrundsätze an. Die bewilligten Mittel werden gemäß dem rechtzeitig von Ihnen veranlassten, bedarfsgerechten Mittelabruf auf das Konto der geförderten wissenschaftlichen Einrichtung überwiesen. Nach Ablauf der Förderung – bei lang laufenden Projekten gegebenenfalls auch schon früher – erwartet die Eugen-Otto-Butz-Stiftung einen rechnerischen Nachweis über die Verwendung der Mittel.
Weiterhin sind jährlich inhaltliche Berichtet vorzulegen, die erkennen lassen, wie sich das Projekt entwickelt. Die Stiftung legt außerdem Wert darauf, dass die Geförderten ihre Ergebnisse vorzugsweise in gängigen Fachorganen oder Monographien der Fachöffentlichkeit zuglänglich machen und dabei auf die Unterstützung durch die Eugen-Otto-Butz-Stiftung hinweisen. Darüber hinaus ist sie auch an einer Information der allgemeinen Öffentlichkeit über die von ihr geförderten Projekte interessiert. Hierzu bittet sie um Zusammenarbeit mit der Forschungsstelle der Eugen-Otto-Butz-Stiftung.