Sichtbeeinträchtigung für Autofahrer durch Sonnenblendung

Barbro Rönsch-Hasselhorn
Forschungsstelle Mensch-Verkehr der Eugen-Otto-Butz-Stiftung
am Institut ASER e.V., Wuppertal

Inhaltsverzeichnis:


1. Problembeschreibung

Das Problem der Sichtbehinderung des Kraftfahrzeugfahrers durch Sonnenblendung wird mit der Fragestellung untersucht, welche Bedeutung es für die Verkehrssicherheit hat und welche Schutzmaßnahmen zur Verfügung stehen.

Um den Stand der wissenschaftlichen Diskussion zu erfassen, wurden v. a. mit Hilfe der Universitätsbibliothek Wuppertal, der BAST und der BAUA Literaturrecherchen in verschiedenen Datenbanken mit deutscher und englischer Fachliteratur durchgeführt. Dabei wurde deutlich, dass das Thema Sonnenblendung insgesamt selten behandelt worden ist. Die verfügbaren Quellen stammen überwiegend aus den 80er Jahren.

Der folgende Bericht beinhaltet die Ergebnisse der Literaturrecherche sowie die Zusammenfassung eines Verfahrens zur Bewertung von Sonnenblendwirkungen. Die Bedeutung des Problems für die Verkehrssicherheit wird auf der Grundlage der Unfallstatistiken für die Bundesrepublik Deutschland dargestellt.

Blendung ist die häufigste und schwerstwiegende akute Sehstörung. Sie ist definiert als " ... Sehzustand, der durch eine unzweckmäßige Leuchtdichteverteilung, durch zu hohe Leuchtdichte oder zu große räumliche oder zeitliche Leuchtdichtekontraste als unangenehm empfunden wird oder eine Herabsetzung der Sehfunktion zur Folge hat." (Böhlke, S. 47) Statistiken weisen darauf hin, dass Blendung durch Sonnenlicht als Unfallursache selten auftritt, aber in bestimmten Fällen zur Entstehung eines Verkehrsunfalls mit beiträgt (Sambs, 1987, S. 239; s. u. Abschnitt 2.1).

1985 wurde im Rahmen einer Dissertation an der RWTH Aachen ein Verfahren entwickelt, um Sonnenblendsituationen im Straßenverkehr zu bewerten. Zur Überprüfung des Verfahrens wurden Befragungen von Pkw-Fahrern zu Störwirkungen durch Sonnenlichtblendung und zur Verwendung von Schutzmaßnahmen durchgeführt. Darüber hinaus erfolgten Verkehrsbeobachtungen, um das Verhalten von geblendeten Fahrern zu erfassen.

Ein Ergebnis der Befragung war, dass die Sonnenlichtblendung meist als naturgegeben hingenommen wird. Sonnenbrille und -blende werden von den meisten Fahrern in der Regel bewußt benutzt (Böhlke, S. 158). Die Verkehrsbeobachtungen zeigten, dass

  • männliche Fahrer Sonnenschutzbrille und/ oder -blende häufiger benutzten als Frauen und in Abhängigkeit von der Sonnenhöhe früher als Frauen,
  • Fahrer von Fahrzeugen mit getönten Scheiben Sonnenschutz seltener benutzten, ihn morgens später einsetzten und abends früher die Kfz-Beleuchtung einschalteten als Fahrer in Kfz ohne getönte Scheiben,
  • männliche Fahrer wegen ihrer größeren Körperlänge seltener geblendet wurden als Frauen,
  • in Abhängigkeit von der Sonnenhöhe eingesetzter Schutz längere Zeit in Gebrauch blieb, also auch in Situationen, in denen er nicht notwendig war, und damit die Sichtverhältnisse negativ beeinflusste (Böhlke, S. 159).
Trotz der Sonnenschutzmaßnahmen blieb die Blendwirkung noch so stark, dass mit vermindertem Seh- und Auflösungsvermögen des Auges und damit verminderter Verkehrssicherheit zu rechnen war. Die befragten Personen wünschten sich zusätzlichen Sonnenschutz (ebd.).

Nach Auskunft des ADACs wird die Blendung des Fahrers durch die Sonne als ein Problem der allgemeinen Lebensbewältigung betrachtet und ist nicht häufig Gegenstand von Nachfragen der ADAC-Mitglieder. In Beratungsgesprächen, in denen es um Blendschutz geht, stehe die Rechtslage im Hinblick auf bestimmte Maßnahmen im Vordergrund, z.B. die Frage, ob eine Blendschutzfolie auf die Frontscheibe aufgeklebt werden dürfe.

Der Glashersteller Pilkington, der zusammen mit den Herstellern St-Gobain und Asahi 73% der globalen Flachglasnachfrage des Automobilbereichs für Erstausrüstungen abdeckt, weist darauf hin, dass moderne Fahrzeugverglasungen als Sonnenschutzverglasungen ausgelegt seien, wobei allerdings der thermische Komfort bedient werde. Die gesetzlich festgelegten Grenzwerte, die für die Absorbtion des sichtbaren Lichts für Windschutzscheiben und Seitenscheiben gelten, würden bei den aktuellen Produktangeboten bereits ausgenutzt. Es mache zur Zeit wenig Sinn, bestimmte Bereiche der Scheibe flexibel, also der aktuellen Blendsituation entsprechend, abdunkeln zu lassen. Entsprechenden Entwicklungsaktivitäten sind durch den relativ zu den Entwicklungskosten niedrigen Marktpreis, der für ein entsprechendes Produkt im Vergleich zu einer manuellen Sonnenblende erwartet wird, enge Grenzen gesetzt.

Auch muss die potentielle Gefährdung durch Blendung bei Nachtfahrten durch entgegen kommende Autos als ein nicht minder starkes Problem im Vergleich zur Blendung durch Sonnenlicht angesehen werden.

2. Blendung durch die Sonne als Unfallursache

2.1 Daten der Verkehrsunfall-Statistik

Die Erfassung der Ursachen von Straßenverkehrsunfällen durch die Polizeidienststellen erfolgt bundeseinheitlich mit Hilfe eines Ursachenverzeichnisses. Darin wird zwischen allgemeinen Ursachen wie Straßenverhältnissen oder Witterungseinflüssen sowie personenbezogenem Fehlverhalten unterschieden. "Sichtbehinderung durch die blendende Sonne" ist eine separate Ursachenkategorie. Welche Bedeutung Sonnenblendung im Straßenverkehr hat, wird in Tabelle 1 an Hand der Anzahl der Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden, die durch Sonnenblendung verursacht oder mitverursacht wurden, sowie der dabei Verunglückten für die Jahre 1991 (erstmals Daten für das Bundesgebiet nach der Vereinigung) bis 2001 aufgeführt. Als Vergleichszahlen dienen die durch Sichtbehinderung bei Nebel bzw. Regen verursachten Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden. Um die relative Bedeutung der Sonnenlichtblendung als Unfallursache im Vergleich zu anderen Unfallursachen aufzuzeigen, werden in Tabelle 2 für die Jahre 1991 und 2001 die Unfallzahlen für die übrigen Witterungseinflüsse sowie für die fünf Unfallursachen erfaßt, die in Bezug auf Unfälle mit Personenschaden 1991 am häufigsten genannt wurden. Bei der Interpretation der Daten ist zu beachten:
  • Die Statistik beinhaltet nur solche Unfälle, zu denen die Polizei herangezogen wurde. Das sind vor allem solche mit schweren Folgen.
  • Die Unfallkategorie "Unfälle mit schwerem Sachschaden" gab es bis zum 31.12.1994. Maßgebend für die Zuordnung zu dieser Kategorie waren DM-Grenzen für den entstandenen Schaden, die zu verschiedenen Zeitpunkten nach oben korrigiert wurden. Seit 1995 werden "schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden" erfasst, worunter Unfälle verstanden werden, bei denen ein Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit vorlag und gleichzeitig ein beteiligtes Fahrzeug nicht mehr fahrbereit war (Statistisches Bundesamt, 2001, S. 10). Die Zahlenreihe enthält also einen Bruch, die Daten für 1991 und 2001 lassen sich nicht miteinander vergleichen, sonder nur als absolute Werte betrachten.
  • Die Datenquelle erlaubt keine Auskunft darüber, in welchen Kombinationen mit anderen Unfallursachen Sichtbehinderung durch blendende Sonne die Entstehung eines Unfalls mitverursacht hat.
  • Die Zahlen der Tabelle 2 enthalten Mehrfachnennungen, weil bei einem Unfall bis zu 8 Ursachen eingetragen werden können: Bis zu zwei allgemeine Ursachen sowie jeweils bis zu drei Ursachen beim Hauptverursacher und einem weiteren Beteiligten (Statistisches Bundesamt, 2001, S. 11). Deshalb ist es nicht möglich, Zahlenwerte verschiedener Ursachenkategorien zu addieren.
  • In der Datenquelle UJ 14 (Unfälle jährlich, Tabelle 14), der die Werte der Tabellen 1 und 2 entnommen wurden, wird für jede Ursache danach differenziert, ob der einzelne Straßenverkehrsunfall innerorts oder außerorts vorkam. Auf diese Differenzierung verzichten wir in unserer tabellarischen Darstellung.
Tab. 1: Anzahl der durch Sichtbehinderung verursachten bzw. mitverursachten Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden und der Verunglückten für die Jahre 1991 bis 2001 in der Bundesrepublik Deutschland (Statistisches Bundesamt UJ 14 1991-2001).
Jahr


Ursache:
Sichtbehinderung durch
Unfälle mit
Personen-
schaden
Verunglückte
insgesamt Getötete Schwer-
verletzte
Leicht-
verletzte
1991
- blendende Sonne:
- Nebel:
- starken Regen etc.:

1343
1368
655

1771
2190
932

33
91
24

402
625
276

1336
1474
632
1992
- blendende Sonne:
- Nebel:
- starken Regen etc.:

802
1375
765

1099
2247
1155

31
64
32

235
661
385

833
1522
738
1993
- blendende Sonne:
- Nebel:
- starken Regen etc.:

949
1240
10221

1300
1930
1549

18
60
41

340
602
512

942
1268
969
1994
- blendende Sonne:
- Nebel:
- starken Regen etc.:

1238
1059
962

1661
1666
1437

21
46
40

397
419
419

1243
1087
978
1995
- blendende Sonne:
- Nebel:
- starken Regen etc.:

1645
648
924

2277
1046
1389

30
44
35

551
307
365

1696
695
989
1996
- blendende Sonne:
- Nebel:
- starken Regen etc.:

1532
791
756

2235
1295
1156

43
49
33

524
427
289

1668
819
834
1997
- blendende Sonne:
- Nebel:
- starken Regen etc.:

2137
704
649

2957
1176
958

43
35
18

737
375
267

2177
766
673
1998
- blendende Sonne:
- Nebel:
- starken Regen etc.:

1630
418
803

2260
714
1171

34
24
24

531
233
325

1695
457
822
1999
- blendende Sonne:
- Nebel:
- starken Regen etc.:

1749
500
712

2473
779
1135

48
24
34

519
255
276

1906
500
825
2000
- blendende Sonne:
- Nebel:
- starken Regen etc.:

1686
488
466

2329
838
664

37
28
17

483
222
185

1809
588
462
2001
- blendende Sonne:
- Nebel:
- starken Regen etc.:

1767
464
675

2480
757
996

34
30
25

503
209
222

1943
518
749
Tab. 2: Anzahl der durch die Witterung und der durch die fünf häufigsten Ursachen (bezogen auf die Unfälle mit Personenschaden) bedingten Straßenverkehrsunfälle und Verunglückten für die Jahre 1991 und 2001 in der Bundesrepublik Deutschland (Statistisches Bundesamt, UJ 14 1991 und 2001).
Ursache


Jahr
Unfälle mit
schwerem
Sach-
schaden/
Schwerw.
Unfälle mit
Sachschaden
Unfälle mit
Personen-
schaden
Verunglückte
insgesamt Getötete Schwer-
verletzte
Leicht-
verletzte
Sichtbehinderung durch
blendende Sonne:
1991
2001


608
391


1343
1767


1771
2480


33
34


402
503


1336
1943
Sichtbehinderung durch
Nebel:
1991
2001


1026
169


1363
464


2190
757


91
30


625
209


1474
518
Sichtbehinderung durch
starken Regen, Hagel,
Schneegestöber, usw.:
1991
2001



586
362



655
675



932
996



24
25



276
222



632
749
Seitenwind:
1991
2001

258
67

316
240

423
319

19
9

132
91

272
219
Unwetter oder sonstige
Witterungseinflüsse:
1991
2001


62
32


100
134


152
179


5
7


44
32


103
140
nicht angepasste
Geschwindigkeit in
anderen Fällen:
1991
2001



57947
34260



87488
79806



127737
115452



4163
2683



39347
28865



84227
83904
Andere Fehler beim
Fahrzeugführer:
1991
2001


52047
16645


82246
73751


109484
96112


3301
1777


30513
21062


75670
73273
Nichtbeachten der die
Vorfahrt regelnden
Verkehrszeichen:
1991
2001



34890
23242



49209
48070



68306
66606



767
539



14957
11154



52582
54913
Ungenügender
Sicherheitsabstand:
1991
2001


27397
4090


44128
53229


62548
76121


288
143


5929
4673


56331
71305
Alkoholeinfluß beim
Fahrzeugführer:
1991
2001


21817
14455


37820
23669


54055
32099


1849
771


19284
9406


32922
21922

2.2 Vergleich der Sonnenblendung mit anderen witterungsbedingten sowie fahrerbezogenen Unfallursachen

Betrachtet man die Zahl der Straßenverkehrsunfälle 1991-2001, die durch Witterungseinflüsse verursacht bzw. mitverursacht wurden, ist festzustellen, dass Sichtbehinderung durch Sonnenblendung im Vergleich zu den anderen Witterungseinflüssen bei Unfällen mit Personenschaden seit 1994 am häufigsten als Unfallursache genannt wird. Abbildung 1 zeigt, dass die Zahl der sonnenblendungsbedingten Unfälle mit Personenschaden bis einschließlich 1993 unter der durch Nebel bedingten lag. Seit 1994 überwiegt die Anzahl der Unfälle mit Personenschaden durch Sonnenblendung die der durch Sichtbehinderung durch Nebel verursachten Unfälle deutlich. Eine Erklärung dafür ist, dass , so die Auskunft des ADACs, sich die Ausstattung der KFZ mit Nebellampen in diesem Zeitraum deutlich verbessert hat. Darüber hinaus wurden auch die Fahrscheinwerfer verbessert, so dass Fahrzeuge bei Nebel besser zu sehen sind als in früheren Jahren. Von Bedeutung für die Entwicklung der Unfallzahlen könnte ferner sein, dass die Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 15.10.1991 greift. Durch sie wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweiten unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen auf 50 km/h beschränkt und für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t ein Überholverbot eingeführt. Im betrachteten Zeitraum wurden die wenigsten Unfälle mit Personenschaden durch Sonnenblendung und die wenigsten Verunglückten im Jahr 1992 erfaßt (802 Unfälle), die meisten 1997 (2137 Unfälle). Die Zahl der durch Sichtbehinderungen wegen starken Niederschlags verursachten Unfälle war im Jahr 1993 mit 1021 Unfällen am höchsten, im Jahr 2000 mit 466 am niedrigsten.
Abb. 1: Anzahl der durch Sichtbehinderung verursachten Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden für die Jahre 1991 bis 2001 in der Bundesrepublik Deutschland.
Abb. 1: Anzahl der durch Sichtbehinderung verursachten Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden für die Jahre 1991 bis 2001 in der Bundesrepublik Deutschland.

Abb. 2: Anzahl der durch die Witterung und der durch die häufigsten Ursachen (bezogen auf die Unfälle mit Personenschaden im Jahr 1991) bedingten Straßenverkehrsunfälle für die Jahre 1991 und 2001 in der Bundesrepublik Deutschland.
Abb. 2: Anzahl der durch die Witterung und der durch die häufigsten Ursachen (bezogen auf die Unfälle mit Personenschaden im Jahr 1991) bedingten Straßenverkehrsunfälle für die Jahre 1991 und 2001 in der Bundesrepublik Deutschland.

Faktoren, die für die Beurteilung des blendungsbedingten Unfallgeschehens von Bedeutung sind, sind die Wetterverhältnisse sowie das Verkehrsvolumen (vgl. Statistisches Bundesamt, 2001, S. 35). Zu vermuten ist, dass
  • die Zahl der Unfälle ceteris paribus umso größer ist, je größer die Verkehrsteilnahme ist. Indikatoren für die Verkehrsteilnahme sind der Kraftfahrzeugbestand und die Fahrleistung.
  • lange Schlechtwetterperioden die Verkehrsteilnahme der besonders unfallgefährdeten Zweiradfahrer reduzieren und sich in niedrigeren Unfallzahlen widerspiegeln.
Die Zeitreihen zur Unfallentwicklung im Straßenverkehr zeigen, dass die Anzahl der Kraftfahrzeuge insgesamt und darunter die Anzahl der Personenkraftwagen seit 1953 im früheren Bundesgebiet bzw. seit 1994 in Deutschland kontinuierlich von Jahr zu Jahr angestiegen ist. Im Jahr 2000 betrug der Pkw-Bestand über 42,8 Millionen Fahrzeuge, der Kraftfahrzeugbestand insgesamt rund 51, 4 Millionen Fahrzeuge (Statistisches Bundesamt, 2001, Zeitreihe 7.5). Die Fahrleistung in Mrd. km hat sich dementsprechend in Deutschland seit 1991 von 574 auf 635 im Jahr 2000 erhöht. Die Fahrleistung der Pkws stieg im selben Zeitraum von 496 auf 534 Mrd. km (Statistisches Bundesamt, 2001, Zeitreihe 7.4). Es erscheint sinnvoll, davon auszugehen, dass die Anzahl der Unfälle durch Sonnenblendung bei gleichbleibenden Schutzmöglichkeiten dadurch ebenfalls auf ein höheres Niveau ansteigt. Um die Bedeutung der Witterungseinflüsse für das Unfallgeschehen einschätzen zu können, wäre es notwendig, die Jahre des Betrachtungszeitraumes in Bezug auf ihre Witterung und insbesondere ihre Sonnenscheindauer zu charakterisieren. Der Witterungsreport des Deutschen Wetterdienstes beinhaltet die aggregierten Daten der Wetterstationen in Deutschland für den Witterungsverlauf in den vier Jahreszeiten eines Jahres sowie teilweise Vergleiche mit den Mittelwerten eines bestimmten Zeitraumes (Deutscher Wetterdienst, 2002). Um klären zu können, ob z. B. die im Betrachtungszeitraum hohe Zahl der Unfälle durch Sonnenblendung 1997 mit einem besonderen Witterungsverlauf verbunden ist, bräuchte man detaillierte Angaben zu den Orten des Unfallgeschehens. Diese sind nach Auskunft der Fachgruppe des Statistischen Bundesamtes in dem notwendigen Detaillierungsgrad aus Gründen des Datenschutzes wahrscheinlich nicht zu ermitteln. Abbildung 2 verdeutlicht, dass Unfälle mit Personenschaden durch Sonnenblendung im Vergleich zu den fünf häufigsten Ursachen für Unfälle mit Personenschaden bezogen auf das Jahr 1991 eher selten sind. Fehler der Fahrzeugführer in Bezug auf die Wahl der Geschwindigkeit und des Sicherheitsabstands, bei Vorfahrtregelungen sowie Alkoholeinfluss sind quantitativ von ungleich größerer Bedeutung.

3. Stand der wissenschaftlichen Diskussion

3.1 Ergebnisse einer Literaturrecherche

Leitfragen für die Literaturrecherche waren:
  • Wie wird Sichtbehinderung durch Sonnenblendung definiert und gemessen?
  • Welche Bedeutung hat Sonnenblendung in Bezug auf die Verkehrssicherheit?
  • Welche Bedeutung hat Sonnenblendung für die Sicherheit von Fahrerarbeitsplätzen?
  • Welche Schutzmaßnahmen werden heute angeboten?
  • Welche Schutzmaßnahmen werden empfohlen?
Die Literatursuche in insgesamt 10 Datenbanken bzw. Fachbibliotheken von Forschungsinstitutionen nach deutsch- und englischsprachigen Veröffentlichungen hat 31 Dokumente ergeben. Von den 34 Titeln wurden 2 Dokumente 3- bzw. 2fach genannt.
Auffällig ist, dass das Thema Sonnenblendung im Strassenverkehr nur in zwei Publikationen, zum einen als Unfallursache, zum anderen als Gegenstand eines Messverfahrens, gesondert behandelt wird. Von den 31 gefundenen Publikationen waren 22 vor 1990 erschienen. Aktuelle Veröffentlichungen (nach 2000) befassen sich mit dem Thema Blendung durch Strassenbeleuchtung und Eigenschaften der Windschutzscheibe.
Die Vermutung, dass Sonnenblendung der Fahrer im Zusammenhang mit der Arbeitsbelastung und -sicherheit von Berufskraftfahrern diskutiert wird, wurde nicht bestätigt. Die entsprechende Literatursuche hat 4 Publikationen ergeben, die jedoch nicht speziell auf den Faktor Sonnenlichtblendung bezogen sind.

3.2 Verfahren zur Erfassung und Bewertung der Blendung des Kraftfahrers durch Sonnenlicht

1985 wurde an der RWTH Aachen eine Dissertation zum Thema "Blendung des Kraftfahrers durch direktes Licht der tiefstehenden Sonne" verfaßt. Darin werden die wichtigsten Einflußgrößen auf die Sonnenlichtblendung erstmals gemeinsam betrachtet und in ihrem Zusammenwirken beschrieben (Böhlke, S.2).
Das Ziel der Arbeit ist, die Blendung des Kraftfahrers am Tag durch direktes Licht der tiefstehenden Sonne zu erfassen und die Blendwirkung quantitativ zu beschreiben und zu bewerten. Das entwickelte Bewertungsverfahren dient dazu zu überprüfen, wie stark ein Fahrer unter gegebenen Bedingungen durch direktes Sonnenlicht geblendet wurde, sowie dazu vorauszusagen, in welchem Maße die auf einen Fahrer wirkenden Lichtverhältnisse infolge Sonnenschein blendend wirken (Böhlke, S. 131). Anwendungsfälle für das Verfahren sind Unfallrekonstruktionen und Bewertungen von blendungswirksamen Maßnahmen.
In den Untersuchungen von Blendsituationen werden in der Arbeit ein Blendindex für psychologische Blendung und ein Blendmaß für physiologische Blendung ermittelt (Böhlke, S. 63). Psychologische Blendung erfaßt das subjektive Empfinden des Beobachters, physiologische Blendung die Veränderung der Sehleistung unter dem Einfluß einer Blendquelle (Meyer-Gramcko, S. 8).
Intensität, Dauer, Häufigkeit und Wahrscheinlichkeit von Blendereignissen werden in Abhängigkeit von verschiedenen Einflußgrößen bestimmt. Dazu gehören der Einfluß der Sonne in Abhängigkeit von ihrer Position, wodurch auch jahreszeitliche Einflüsse berücksichtigt werden, von strahlungsmindernden Einflüssen wie Trübung der Atmosphäre, Sonnenscheindauer und Sonnenwahrscheinlichkeit, und von den Lichtverhältnissen im Fahrraum. Außer den meteorologischen Randbedingungen werden Größen, die vom Fahrzeug bestimmt werden und das Auftreten und die Intensität der Blendung durch Sonnenlicht maßgeblich beeinflussen, berücksichtigt. Dazu gehören Fahrzeugart und -typ, Art der Aufbauten und der Fahrerkabine, Form, Größe, Neigung und Zustand der Scheiben, Körpergröße und Sitzposition des Fahrers und Sichteinschränkungen. Weitere Einflussgrößen, die berücksichtigt werden, sind Merkmale des Fahrraumes (Lage und Höhe) und der Gestaltung des Fahrraumes, wozu Fahrbahnbreite, Höhe der Randbebauung und Vegetation gehören.
Bei der Beschreibung von Blendsituationen werden die Ortskoordinaten, die Höhe des Fahrers, seine Blickrichtung, die Größe des wirksamen Sehfeldes, Datum und Uhrzeit, Trübungsverhältnisse und Sonnenscheinwahrscheinlichkeit benötigt, um Sonnenposition, Leuchtdichte der Sonne und ihre Beleuchtungsstärke sowie die Sichtbedingungen des Fahrers ermitteln zu können. Aus den Lichtverhältnissen im Fahrraum und der Sonnenposition zum Fahrerauge ergeben sich Indizes für die psychologische und physiologische Blendung (Böhlke, S. 130f).
Zur Überprüfung des Bewertungsverfahrens wurden die mit seiner Hilfe ermittelten Beurteilungsgrößen mit den Ergebnissen von Verkehrsbeobachtungen verglichen. Dabei ergab sich eine gute Übereinstimmung von rechnerisch ermittelten Blendsituationen und dem Verhalten der betroffenen Fahrer (Böhlke, S. 159).

3.3 Maßnahmen zur Verminderung der Sonnenlichtblendung

Da Auftreten, Intensität und Dauer der Sonnenlichtblendung von zahlreichen Einflußgrößen abhängen, ist es nicht möglich, das Problem auf wenige Standardfälle zu reduzieren. Böhlke (S. 160) untersucht deshalb beispielhaft, wie sich verschiedene einzeln oder gleichzeitig eingesetzte Maßnahmen auf die Kenngrößen auswirken, mit denen die Blendung beschrieben wird.
Dabei betrachtet er
  • planerische Maßnahmen, die den Straßenverlauf betreffen (Veränderung der Straßenrichtung und -längsneigung),
  • fahrzeugbezogene Maßnahmen (konstruktive Maßnahmen zur Veränderung der Lichttransmission der Windschutzscheibe, Verwendung von Sonnenschutzblenden) und
  • fahrraumbezogene Maßnahmen (Höhe der Randbebauung, Bepflanzung).
Der Vergleich der Veränderung der Blendkenngrößen in Abhängigkeit von blendbeeinflussenden Maßnahmen am Beobachtungstag bzw. im Beobachtungsjahr 1982 zeigt:
  • Der Einsatz der Sonnenschutzblende ist die wirksamste Sonnenblendschutzmaßnahme. Ihr Vorteil ist, dass sie individuell und gezielt einsetzbar ist. Da sie jedoch das effektive Fahrersehfeld einschränkt, sollte sie auf das notwendige Maß beschränkt werden (Böhlke, S. 166).
  • Eine vergleichbar große Sonnenschutzwirkung ergibt sich durch Maßnahmen zur Vergrößerung der wirksamen Horizonthöhe oder Einengung der optischen Breite des Fahrerraumes.
  • Getönte Scheiben vermindern die Blendstörwirkung kaum (S. 162, 164). Böhlke kommt zu dem Schluss, dass die Fähigkeiten getönter Scheiben, Sonnenlichtblendung spürbar zu vermindern, meist überschätzt würden (S. 165). Selbst bei einer Lichtabsorbtion von 35% blieben bei sonst unveränderten Randbedingungen die Beurteilungsgrößen Blendindex und Blendmaß weit über den Grenzwerten, die unerträgliche Blendung kennzeichnen.
  • Gleiche Aussagen gälten für die Wirkung von Sonnenschutzbrillen. Ein besonderer Hinweis erfolgt darauf, dass getönte Gläser die Umfeldleuchtdichte bei Dämmerung, Dunkelheit und Durchfahren langer Unterführungen am Tage zusätzlich unerwünscht absenken und für das Auge noch ungünstigere Leuchtdichteverhältnisse schaffen als nicht getönte Gläser (Böhlke, S. 165). In Bezug auf die Wirksamkeit von Sonnenschutzbrillen nimmt Meyer-Gramcko eine andere Bewertung vor: Er hält Sonnenschutzbrillen bei Fahrten gegen die tiefstehende Sonne, entlang der Küste oder in den Bergen für besonders erforderlich. Die übliche Sonnenbrille mit einer Lichtreduktion von 60-70% sei für die Verkehrsteilnahme vollkommen ausreichend (S. 9).
  • Böhlke weist darauf hin, dass die planerischen Möglichkeiten, die Blendstörwirkung durch fahrraumbildende Elemente wie Randbebauung und Bepflanzung, durch die der optische Fahrraum schmaler wird, zu vermindern, bisher nicht ausreichend ausgeschöpft worden seien (S. 166).

3.4 Standards für die Fahrzeugglas-Homologierung

Böhlkes Untersuchungen zur Effizienz unterschiedlicher Blendschutzmaßnahmen liegen 20 Jahre zurück. Aus diesem Grunde war es von Interesse zu untersuchen, ob Produktentwicklungen im Bereich der Flachglasherstellung erfolgt sind, die Böhlkes Schlussfolgerungen in Bezug auf die Wirksamkeit getönter Scheiben von 1985 relativieren.
Für die Entwicklung getönter Scheiben sind die internationale Standards der Fahrzeugglas-Homologierung maßgebend. Grenzwerte für die Lichtdurchlässigkeit von Windschutzscheiben und anderen Fahrzeug-verglasungen beinhalten die ECE-Regulation Nr. 43 von 1958, die Richtlinie 77/649/EWG von 1977 sowie der amerikanische Standard ANSI/SAE Z26.1 von1996.

  • ECE-R 43
    Die ECE (Economic commission for Europe) ist eine von fünf regionalen Kommissionen der Vereinten Nationen. Sie gründete das "World Forum for Harmonization of Vehicle Regulations" (WP.29), welche die Vereinbarung von 1958 zur Vereinfachung der Übernahme einheitlicher Bedingungen für die wechselseitige Anerkennung von KFZ-Ausrüstung und KFZ-Teilen verwaltet. Bestandteil der Vereinbarung von 1958 ist die als Nr. 43 veröffentlichte Regulierung "Einheitliche Vorgaben für die Anerkennung von Sicherheitsverglasung und Verglasungsmaterial".In Abschnitt 8 der ECE-R 43 werden Tests zur Überprüfung der optischen Qualität von Verglasungen vorgeschrieben, zu denen auch der Test der Lichttransmission gehört. Anhang 3 regelt die allgemeinen Testbedingungen. Für die Lichtdurchlässigkeit von Windschutzscheiben, die entsprechend dem vorgeschriebenem Testverfahren zu überprüfen ist, gilt, dass sie nicht unter 75% liegen darf. Der Grenzwert für andere Scheiben außer Windschutzscheiben beträgt 70%.Anhang 17 ergänzt, dass Windschutzscheiben mit integrierten Abdunklungsbändern daraufhin zu überprüfen sind, dass diese Bänder außerhalb definierter Bereiche der Windschutzscheibe liegen.
  • ANSI Z.26.1
    Der amerikanische Standard ANSI/SAE Z26.1-1996 des American National Standards Institute spezifiziert Tests für Sicherheitsverglasungen. Abschnitt 5.1 bezieht sich auf die Lichtdurchlässigkeit von Sicherheitsverglasungen in Kraftfahrzeugen für Bereiche, die für die Sicht beim Fahren notwendig sind. Für diese Bereiche wird als Grenzwert formuliert, dass die Lichtdurchlässigkeit bei normalem Vorkommen sowohl vor als auch nach der Bestrahlung nicht unter 70% des Lichtes betragen darf.
  • Richtlinie 77/649/EWG
    Diese Richtlinie des Rates vom 27. September 1977 zielt auf die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über das Sichtfeld der Fahrer von Kraftfahrzeugen, damit das EWG-Betriebserlaubnisverfahren auf jeden Fahrzeugtyp angewandt werden kann. Sie hat zum Zweck sicherzustellen, dass ein angemessenes Sichtfeld vorhanden ist, wenn die Windschutzscheibe und die übrigen verglasten Flächen sauber und trocken sind (Anh. I 1.1.1. 77/649/EWG). Entspricht ein Fahrzeug - die Richtlinie gilt für Kraftfahrzeuge der Klasse M1 der internationalen Klassifizierung (Art. 1 77/649/EWG) - den Vorschriften der Anhänge I (allgemeine Bestimmungen), III (Verfahren zur Bestimmung von H-Punkt und tatsächlichem Rückenlehnenwinkel sowie Überprüfung der R-Punkt-Lage relativ zum H-Punkt und des Verhältnisses zwischen konstruktiv festgelegtem und tatsächlichem Rückenlehnenwinkel) und IV (Methode zur Übertragung der primären Bezugspunkte des Fahrzeugs auf das dreidimensionale Koordinatensystem) der Richtlinie, dürfen die Mitgliedstaaten nicht die EWG-Betriebserlaubnis oder die Betriebserlaubnis mit nationaler Geltung (Art. 2 77/649/EWG) und nicht den Verkauf, die Zulassung, die Inbetriebnahme oder die Benutzung von Fahrzeugen (Art. 3 77/649/EWG) wegen des Sichtfelds verweigern oder verbieten. Seit Böhlkes Untersuchungen von 1985 haben sich die Grenzwerte für die Lichtdurchlässigkeit der Fahrzeugverglasung, durch die einerseits störende Blendung reduziert, andererseits aus Gründen der Verkehrssicherheit sichergestellt werden soll, dass möglichst viel sichtbares Licht in den Fahrraum gelangt, nicht verändert. Da er die Blendstörwirkung bei einer Lichtabsorbtion von 35% untersucht hat, gilt seine Bewertung des Blendschutzes durch getönte Scheiben unverändert. Sie entspricht der Auskunft der Flachglasindustrie, dass Sonnenschutzverglasungen im Hinblick auf den thermischen Komfort weiterentwickelt würden.

4. Fazit

Der Überblick über den Stand der Diskussion enthält keinen Hinweis darauf, dass Fahrern in naher Zukunft bessere Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um Sonnenblendung zu vermeiden. Die fahrzeugbezogenen Maßnahmen Sonnenschutzblende und Veränderung der Lichttransmission der Windschutzscheibe scheinen im gegebenen Rahmen ausgeschöpft zu sein. Bölke weist darauf hin, dass die Möglichkeiten, Blendstörwirkungen durch fahrraumbildende Elemente zu vermindern, noch nicht ausgeschöpft seien. Die Ergebnisse der Literaturrecherche weisen jedoch nicht darauf hin, dass dieser Ansatz verfolgt wird.
Die Daten der Unfallstatistik zeigen auch, dass Sonnenblendung zwar unter den witterungsbedingten Ursachen die häufigste Unfallursache darstellt, im Vergleich zu anderen Unfallursachen aber für das Unfallgeschehen von geringer Bedeutung ist. Diese Beurteilung des Sicherheitsrisikos spiegelt sich auch in der Marktpreiserwartung der Hersteller für blendungswirksamere Scheiben wider. Demgegenüber scheint es für das Problem der Blendung bei Nachfahrten durch entgegenkommende Fahrzeuge oder die Straßenbeleuchtung (CIE, 2001) weitere Lösungsansätze wie z. B. lichttechnische Maßnahmen zu geben.

5. Literatur

Böhlke, J.C.: Blendung des Kraftfahrers durch direktes Licht der tiefstehenden Sonne. Lehrstuhl und Institut für Straßenwesen, Erd- und Tunnelbau, RWTH Aachen. Diss. 1985.
CIE (Commission internationale de l`éclairage), Division 4, Lighting and signalling for transport: Reports, August, 20th, 2001, TC 4-33.
Deutscher Wetterdienst: Witterungsreport 2001 - Jahresausgabe, Frankfurt a. M.: Brönners Druckerei Breidenstein, 2002.
Meyer-Gramcko, F.: Der Gesichtssinn. In: Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik, Heft 1, 1990, S. 7-10.
Sambs, J: Unfallursache: Blendung durch Sonnenlicht? In: Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik, Heft 9, 1987, S. 239-242.
Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Verkehr. Fachserie 8, Reihe 7, Verkehrsunfälle 2000, Stuttgart: Metzler/ Poeschel, 2001.
Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Verkehrsunfälle 2000 - Zeitreihen. CD-ROM-Ausgabe, Wiesbaden, 2001.


Sonstige Quellen
ANSI/SAE Z26.1-1996
ECE-R 43 ( http://www.unece.org/trans/main/wp29/wp29regs.html)
Richtlinie Nr. 77/649/EWG des Rates vom 27. September 1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften über das Sichtfeld der Fahrer von Kraftfahrzeugen ( http://europa.eu.int/eur-lex/de).

Artikel erschienen in :
Zeitschrift für Verkehrssicherheit (ZVS), TÜV-Verlag, Köln 2003, Heft 1, 1.Quartal 2003